Resolution an das Land Steiermark als Eigentümerin der Teergrube
Der Gemeinderat hat auf Grund meines Antrags einstimmig beschlossen an das Land Steiermark als Eigentümerin der Teergrube folgende Resolution zu richten:
- Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag soll einen Bericht über die bisherigen Erkenntnisse, insbesondere bezüglich allfälliger Einflüsse auf die Gesundheit und Umwelt infolge der jüngsten Entwicklung bei der Teergrube erhalten.
- Die geplante Sanierung soll in technischer Hinsicht beschrieben und die Nutzungsmöglichkeiten für die Zukunft dargestellt werden.
- Ein Zeitplan über die geplanten Maßnahmen zur endgültigen Sanierung des Missstandes soll an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag übergeben werden und ist für die vollständige Entsorgung des kontaminierten Materials zu sorgen.
Das Grundstück neben dem ehem. Billa-Geschäft in der Grazer Straße ist seit vielen Jahren als „Teergrube“ bekannt. Durch den Bewuchs waren bisher keine Geruchsbelästigungen gegeben. Vor ca. 1 Jahr wurde der Bewuchs entfernt und sind Geruchsbelästigungen aufgetreten. Das Grundstück steht im Eigentum des Landes Steiermark, seitens der Stadtgemeinde wurde eine sofortige Meldung über die Geruchsbelastung an das Land übermittelt. In der Folge wurden von den betroffenen Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeinde Erhebungen vor Ort durchgeführt. Nach dem Ortsaugenschein wurde seitens der Abteilung 15 festgehalten, dass bis zum Abschluss der Untersuchungen im Frühjahr 2024 ein weiterer Austritt von Teer und Geruchsbelästigungen durch das Aufbringen eines Textilflieses und einer bioaktiven Kompostschicht verhindert werden soll. In den darauffolgenden Wochen wurden Rammsondierungen angekündigt und vorgenommen und ist dabei das Arbeitsgerät des beauftragten Unternehmens eingesunken was zu spektakulären Bergungsmaßnahme führte. Dadurch wurde das Material nochmals in Bewegung gebracht und hat sich die Geruchsbelästigung massiv verstärkt. Am Freitag, den 26. Mai 2023 wurde von mir eine sofortige Maßnahme bei den zuständigen Fachdienststellen eingefordert, am selben Tag wurde die Fläche mit einer Folie abgedeckt und mit Hackgutmaterial belegt. Wenige Tage später ist weiteres Teermaterial unter der Plane hervorgetreten und hat den Radweg beeinträchtigt. Seitens des Landes wurde ein Asphaltwulst aufgebracht und eine nochmalige Abdeckung vorgenommen. Trotz dieser Maßnahmen wird die Geruchsbelastung an heißen Tagen nahezu unerträglich und ist eine sofortige Abhilfe erforderlich.