Mietpreisbremse

Alle reden davon, Mürzzuschlag macht’s! Die Stadtgemeinde ist Eigentümerin von ca. 800 Wohnungen, die sehr gut verwaltet und betreut werden, Leerstände gibt es kaum. Bei den Wohnungen, für die das Land Steiermark eine gesetzliche zulässige Miethöhe festlegt, die sogenannte Richtwertmiete, verrechnet die Stadtgemeinde nur 60% davon. Auch bei allen anderen Mieten wurde trotz der allgemeinen Indexanpassung im Dezember 2022 keine Erhöhung vorgenommen, das wollen wir auch im heurigen Jahr so halten. Zusätzlich gibt es für jene, die nur über ein sehr kleines Einkommen verfügen eine weitere Mietunterstützung seitens der Stadtgemeinde, nähere Informationen dazu erhalten sie in unserer Hausverwaltung. 

Wenn durch Investitionen für Verbesserungen und Sanierungen Kosten entstehen, müssen natürlich auch künftig Mietanpassungen durchgeführt werden. Das kann auch bei Häusern notwendig werden, bei denen die Gesamtrechnung infolge historisch gewachsener, sehr geringer Mieten deutlich in den Minusbereich rutschen. Letztlich müssen die Kosten für alle Wohnhäuser durch die eingenommenen Mieten gedeckt werden. Die Stadtgemeinde verdient kein „Körberlgeld“ durch die Wohnungsvermietung, kann aber keine Steuermittel von uns allen einsetzen um billige Wohnungen bereitzustellen. Die gemeindeeigenen Wohnhäuser werden laufend instand gehalten, verbessert, mit Balkonen, Abstellplätzen und Garagen für PKW ergänzt und für die Zukunft fit gehalten. An geeigneten Standorten sollen in den nächsten Jahren auch wieder Neubauten entstehen.