Bestellung zum Regierungskommissär
Mit Bescheid vom 5. November 2014 wurde ich vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung zum Regierungskommissär der neuen Stadtgemeinde Mürzzuschlag, mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2015 bestellt. Der Regierungskommissär ist für die laufenden und unaufschiebbaren Geschäfte und Verwaltungsabläufe der Gemeinde zuständig, zur Beratung wurden gleichzeitig zwei Beiräte, die aus je einem Gemeinderatskollegen der Gemeinden Ganz und Mürzzuschlag besteht, bestellt. Dieser Vorgang ist notwendig, da mit 31. Dezember 2014 die derzeitigen Gemeinden Ganz und Mürzzuschlag aufgelöst und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 zur neuen Stadtgemeinde Mürzzuschlag vereint werden. Die Gemeinderatswahl ist für 22. März 2015 angesetzt, bis zur darauf folgenden Angelobung des neuen Gemeinderates und der Wahl des neuen Bürgermeisters vertritt der Regierungskommissär die neue Gemeinde.
Wäre es zu keiner Gemeindefusion gekommen, würde ich dennoch als Bürgermeister bis zur Wahl, bzw. zur Angelobung des neuen Gemeinderates im Amt bleiben. Die weitere Führung der Amtsgeschäfte nach Auflösung der Gemeinden durch den bisherigen Bürgermeister ist daher verständlich und sinnvoll. Auch wenn durch die Gemeindefusion diese Sondersituation entsteht, sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt keine Nachteile erfahren. Alle gewohnten Leistungen und Angebote werden wie bisher ab Jänner 2015 bereit stehen. Durch die Ablehnung der Gemeindefusion der Gemeindevertretung von Ganz konnten die Fusionsprämien in Höhe von € 250.000.- leider nicht genutzt werden, aber das ist letztlich in einer Demokratie zu akzeptieren. In der Zwischenzeit haben auch sehr kollegiale und konstruktive Gespräche mit den Vertretern der Gemeinde Ganz stattgefunden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam in eine gute Zukunft blicken können.