Hundewiese in der Au
Am 9. Mai wurde die neue Freilaufzone für Hunde, liebevoll auch Hundewiese genannt offiziell im Erholungsgebiet Au eröffnet. Dem Projekt ist eine längere Diskussion und ein entsprechender Planungslauf vorausgegangen, der Standort soll gut erreichbar sein, eine gewisse Größe aufweisen und darf die Anrainer nicht stören. Der geschützte Landschaftsteil in der Au ist ein wertvolles Biotop, bauliche Eingriffe sind nur sehr begrenzt möglich. Viele einzigartige und seltene Pflanzen erfordern einen sorgsamen Umgang, auch das manchmal geforderte „Säubern“ der Au, wiederspricht dem Erhalt der Artenvielfalt im sehr sensiblen Schutzgebiet. Das Areal ist auch ein sehr beliebter Aufenthaltsort für Spaziergeher und Jogger, gerade deshalb treten leider immer wieder Konflikte mit Hundehaltern auf, die ihre Begleiter oft nicht an der Leine führen. Zunächst war auch ich skeptisch, ob ein abgegrenztes Areal für Hunde notwendig wäre, mit Vernunft und gegenseitige Rücksicht müsste die Menschen ja auch so zurecht kommen, ohne jeden Lebensbereich mit Vorschriften zu belegen. Bei genauerem Hinsehen besteht aber tatsächlich auch ein rechtlicher Konflikt, Hunde sind nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen im öffentlichen Raum an der Leine zu führen oder mit Maulkörben zu versehen. Gleichzeitig haben Hunde nach dem Tierschutzgesetz den Anspruch auf freie Bewegung und übrigens auch auf regelmäßige Zuwendung seitens des Hundehalters. Besteht nun keine Möglichkeit für das freie Laufen in einem Privatgarten, bleibt nur die Einrichtung einer öffentlichen Freilaufzone übrig. Das Interesse der Besucherinnen und Besucher war anlässlich der kleinen Eröffnungsfeier groß, es bleibt zu hoffen, dass die Hundewiese auch in Zukunft gut angenommen wird und sich zu einem gelungenen Beitrag zum besseren Auskommen von Hundebesitzern und anderen Besucherinnen und Besuchern der Au entwickelt.
(Foto: Th. Baumann)